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Kulturbeschreibung Handynutzung in der Lilienthaler Diakonie

Darf ich um Ihre Aufmerksamkeit bitten?

 

Im digitalen Zeitalter, in dem sich Kommunikation grundlegend verändert hat und über mobile Endgeräte faktisch jederzeit und überall möglich ist, ist es auch selbstverständlich geworden, Informationen „just in time“ zu verbreiteten oder aufzunehmen. Ob es Behörden- oder Arztkontakte, Onlinebanking, die Reisebuchung, das Überprüfen von E-Mails, des Status bei sozialen Plattformen, oder die Nutzung eines digitalen Kalenders ist. Alles kann über das Smartphone mühelos und mit hohem Aufforderungscharakter erledigt werden.


Das Abrufen von Informationen über mobile Endgeräte oder Smartphones, wie auch die Auseinandersetzung mit den Inhalten dieser Informationen- egal ob E-Mail, soziale Medien etc. - erfordert höchste Konzentration und i.d.R. visuellen Kontakt zum mobilen Endgerät. Aus dem Grund ist das Bedienen mobiler Endgeräte und Smartphones z.B. im Straßenverkehr nicht nur als Fahrer/Fahrerin eines KFZ verboten. Die Ablenkung vom eigentlichen Tun und der damit verbundenen fehlenden Aufmerksamkeit steht hier im Fokus des Verbots.


Auch am Arbeitsplatz kann die Nutzung eines Smartphones weitreichende Folgen im Sinne der Einhaltung von Arbeitnehmerpflichten haben. Ist das Unternehmen wie die Lilienthaler Diakonie darauf ausgerichtet kundenorientierte Assistenzleistungen zu erbringen, steht hier die Aufsichtspflicht und die Kundenorientiertheit an erster Stelle. Weiter können aber auch KollegInnen und Mitarbeitende durch die Nutzung solcher Geräte gestört und/ oder benachteiligt werden.


Um dem o.g. Zeitgeist von Kommunikation Rechnung zu tragen, ist ein generelles Verbot bezüglich der Nutzung von Smartphones in der Lilienthaler Diakonie nicht vorgesehen. Gleichwohl wird an die Mitarbeitenden der Lilienthaler Diakonie die Erwartung gerichtet, Smartphones nur in Ausnahmefällen und dann nur so zu nutzen, dass Veranstaltungen und Zusammenkünfte nicht gestört - andere Mitarbeitende nicht belästigt oder benachteiligt werden und es zu keiner Beeinflussung von Assistenzleistungen kommt, oder Klienteninteressen durch die Nutzung solcher Geräte zurück gestellt werden.


Die Nutzung von weitergehenden technischen Möglichkeiten von Smartphones, wie z.B. Kamera und Tonaufnahmen, bedürfen der Zustimmung des Vorgesetzten und sind nur zu wichtigen, internen Dokumentations- oder Informationszwecken gestattet.


Mitarbeitende, die Verhalten beobachten, das nicht im Einklang mit den hier formulierten Leitgedanken steht, werden im Sinne einer lebendigen und offenen Kultur gebeten, dieses offen und direkt anzusprechen.